
Nebenklage schließt sich Forderungen der Staatsanwaltschaft an
Zwei der drei Angeklagten sollen nach Auffassung ihrer Anwälte freigesprochen werden, da ihnen der Mord an dem 61-jährigen Opfer aus Dingden nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Möglich sei lediglich ein Schuldspruch wegen Diebstahls. Der dritte Angeklagte hingegen soll nach den Vorstellungen seines Verteidigers eine milde Jugendstrafe ohne Bewährung erhalten, da belastende DNA-Spuren des Opfers bei ihm gefunden wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre Gefängnis für zwei der Angeklagten und acht Jahre für den dritten Angeklagten gefordert - alle wegen heimtückischen Mordes. Dieser Forderung schließt sich auch die Nebenklage an. Die Urteile werden nun am 26. März erwartet. Gegen den vierten mutmaßlichen Mittäter gibt es ein getrenntes Verfahren vor dem Landgericht Duisburg.