Urteil im Waffenhändler-Prozess

Heute (Mi., 05.02.25) endete der Prozess gegen einen Waffenhändler aus dem Kreis Borken mit einem Urteil des Landgerichts Münster. Der Angeklagte wurde zu 1 Jahr und 10 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Hintergründe des Falls

Der Waffenhändler stand wegen fahrlässiger Tötung und der Weitergabe einer Waffe an eine nicht berechtigte Person vor Gericht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Mann aus Ahaus eine Waffe übergeben hatte. Dieser Mann erschoss während eines Urlaubs in Norwegen seine Freundin aus Metelen. Der Täter besaß keinen Waffenschein und hätte die Waffe nicht besitzen dürfen. Das Urteil folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Rechtsmittel gegen das Urteil

Ein Gerichtssprecher erklärte, dass gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden kann.

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