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Transporte dürfen per LKW stattfinden
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Im Kampf gegen die geplanten Castortransporte von Jülich nach Ahaus muss der BUND eine weitere Niederlage einstecken. Nach dem Verwaltungsgericht Berlin hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag des BUND NRW gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung abgewiesen. Damit dürfen die 152 Castorbehälter mit hoch radioaktiven Brennelementen ins Zwischenlager nach Ahaus gebracht werden. Das soll per LKW geschehen, aufgeteilt auf rund 50 Transporte. Die Polizei Münster hatte schon im Januar erklärt, die Vorbereitungen für den Einsatz seien weitgehend abgeschlossen und könnten zeitnah umgesetzt werden.
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